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Stadt Mindelheim
Maximilianstr. 26
87719 Mindelheim
Im Stadtplan anzeigen >>>

Tel. 08261-9915-0
Fax: 08261-9915-870
Mail: poststelle@mindelheim.de
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich  14.00 bis 18.00 Uhr

Rathaus-Wegweiser

Abfallentsorgung

Für die Abfallentsorgung ist der Landkreis Unterallgäu zuständig, somit auch für das Stadtgebiet Mindelheim.

Für Informationen zur Abfallentsorgung wie An- und Abmelden von Mülltonnen, Abfuhrkalender usw. besuchen Sie bitte die Webseite des Landratsamtes Unterallgäu:

Abwasserentsorgung

Gebühren

  • Schmutzwasser pro m³ 2,05 Euro
  • Schmutz- und Oberflächenwasser pro m³ 2,43 Euro
  • Kleineinleiter pro m³ 0,57 Euro

Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise. Abwassergebühren sind umsatzsteuerfrei.

Nachstehend finden Sie die aktuelle Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Mindelheim mit den Ortsteilen Heimenegg, Mindelau, Gernstall, Ober- und Unterauerbach, Nassenbeuren und Westernach.

Bankverbindung Stadt Mindelheim

Konto der Stadt Mindelheim:

Sparkasse Schwaben-Bodensee

IBAN: DE77 7315 0000 0000 0061 63

BIC: BYLADEM1MLM

Beitragswesen

Wasserherstellungsbeiträge

Die Stadt Mindelheim erhebt für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage von den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt der erstmaligen Erschließung einen einmaligen Herstellungsbeitrag nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der

  • Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Mindelheim (Wasserabgabesatzung – WAS)
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Mindelheim (BGS – WAS)

Der einmalige Herstellungsbeitrag bemisst sich nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche.

Der Beitrag beträgt:

  • pro m² Grundstücksfläche  1,10 Euro
  • pro m² zulässiger Geschossfläche 2,95 Euro

Kanalherstellungsbeiträge

Die Stadt Mindelheim erhebt für die Bereitstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage von den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt der erstmaligen Erschließung einen einmaligen Herstellungsbeitrag nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der

  • Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Mindelheim (Entwässerungssatzung - EWS)
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Mindelheim (BGS – EWS)

Der einmalige Herstellungsbeitrag bemisst sich nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche.

Der Beitrag beträgt:

  • pro m² Grundstücksfläche  1,40 Euro
  • pro m² zulässiger Geschossfläche 4,25 Euro

Ökoflächenausgleichsbeiträge

Die Stadt Mindelheim erhebt für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Kostenerstattungsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der

  • Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen

Erschließungsbeiträge (Straße)

Die Stadt Mindelheim erhebt für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z.B. Straßen, Wege, Plätze etc.) Erschließungsbeiträge. Die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der

  • Satzung über die Erschließungsbeiträge in der Stadt Mindelheim (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)

Alle Satzungen finden Sie in unserer Übersicht:

Einwohnerwesen, Pässe, Wahlen

Einwohnermeldeamt Mindelheim

Hinweis:
Für Termine im Einwohnermeldeamt im Rathaus ist eine Terminreservierung über die nachstehende Telefonnummer oder per Mail notwendig!

Tel. 08261-9915-130
Mail: ewo@mindelheim.de

  • An-, Um- und Abmeldungen
  • Aufenthaltsbescheinigung (z. B. zur Vorlage beim Standesamt aufgrund Eheschließung)
  • Beglaubigung von Zeugnissen
  • Führungszeugnisse
  • Fundsachen
  • Haushaltsbescheinigung (z. B. zur Vorlage bei der Kindergeldstelle)
  • Meldebescheinigung
  • Melderegisterauskünfte
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Kinderreisepass
  • Vorläufiger Personalausweis
  • Vorläufiger Reisepass
  • Wahlen

Gebäudeverwaltung Stadt Mindelheim

Barrierefreies Wohnen in der Hospitalstiftung
Maximilianstr. 27, 87719 Mindelheim

Die Hospitalstiftung fördert alte und bedürftige Menschen, vorrangig Personen, die ihren Wohnsitz in Mindelheim haben.

Die Gebäudeebenen sind stufenlos und mit einem Aufzug erreichbar, elektrische Türöffner wurden an den Hauseingängen und in den Zwischenbereichen installiert. Die Duschen sind in jeder Wohnung rollstuhlgerecht. Die Bewohner sind dadurch in der Lage, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein. Die Wohnanlage stellt jedoch kein „Betreutes Wohnen“ dar.

Es bestehen 19 Wohneinheiten, die Wohnungsgrößen variieren zwischen 32 und 81 Quadratmetern.

Die Quadratmeterpreise betragen  im Nordflügel 4,92 Euro,  im Westflügel 5,52 Euro und  im Südflügel 6,12 Euro (mit Balkon). Hinzu kommt noch eine Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 2,60 bis 3,00 Euro pro m² (je nach Verbrauch).

Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung
Peter-Dörfler-Str. 35, 87719 Mindelheim

6 Wohneinheiten, Wohnfläche 63 bis 65 m², Quadratmeterpreis Kaltmiete 5,64 Euro zzgl. Nebenkosten, Gasheizung

Ansprechpartnerin Stadt Mindelheim:
Frau Roswitha Müller
Tel. 08261-9915-102

Gewerberecht

Wer ein Gewerbe beginnen möchte, muss eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllen. Eine der Wichtigsten ist die Anmeldung bei der Kommune, in welcher das Gewerbe ausgeübt, die Niederlassung begründet werden soll.

Darüber hinaus gibt es eine Anzahl spezieller Formen der Gewerbeausübung, wie z.B. der Handel im Reisegewerbe oder spezielle Gewerbe, welche zum Schutz der Kunden überwacht oder genehmigt werden müssen. Zu letzteren gehören der Handel mit Waren oder Dienstleistungen, welche mit erheblichen Werten zu tun haben.

Ansprechpartner Stadt Mindelheim:
ordnungsamt@mindelheim.de

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Die Finanzämter geben den sogenannten Steuermessbetrag in einem gesonderten Bescheid bekannt. Auf diese von der staatlichen Finanzverwaltung festgestellten Steuermessbeträge wendet die jeweilige Gemeinde einen Vervielfältiger (Hebesatz) an. Aus dieser Multiplikation ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer, welche die Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gibt, der die Zahlungspflicht bestimmt. Es ist zu beachten, dass die Gemeinde an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden ist.

Der Hebesatz der Stadt Mindelheim für die Gewerbesteuer beträgt derzeit 315 v.H. Die Gewerbesteuer wird in der Regel in 4 Raten, je zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Jahres fällig.

Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen den Steuermessbescheid oder den Zuschlag wegen verspäteter bzw. Nichtabgabe der Steuererklärung richten, sind bei dem Finanzamt, das den Steuermessbescheid erlassen hat vorzubringen. Einwendungen, die sich gegen den Gewerbesteuerbescheid richten, sind bei der Gemeinde einzureichen. Dabei sind die in der jeweiligen Rechtmittelbelehrung genannten Fristen einzuhalten.

Ansprechpartnerin Stadt Mindelheim:
Frau Doris Miller
Tel. 08261-9915-320

Grundsteuern

Es erfolgt eine einheitliche Besteuerung für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) mit einem Hebesatz in Höhe von 335 %. Die Grundsteuern werden für das gesamte Jahr nach dem Sach- und Rechtsstand vom 01. Januar erhoben.

Das bedeutet, dass z. B. beim Verkauf eines Hauses noch derjenige für das ganze Jahr die Grundsteuer zu entrichten hat, der am 01. Januar Eigentümer war. Dem Verkäufer steht in aller Regel ein Ausgleichsanspruch aus dem notariellen Kaufvertrag zu. Bitte bedenken Sie, dass es länger als ein halbes Jahr dauern kann, bis die Stadt vom Finanzamt einen Eigentümerwechsel oder sonstige Änderungen mitgeteilt bekommt. Ein Grundsteuerbescheid gilt solange, bis er durch einen neuen aufgehoben wird.

Die Grundsteuer wird je zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf schriftlichen Antrag, der spätestens am 30. September des Vorjahres gestellt werden muss, kann die Grundsteuer am 01. Juli für das gesamte Jahr entrichtet werden.

Steuerhebesätze Stadt Mindelheim:

Grundsteuer A = 335%
Steuergegenstand: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Grundsteuer B = 335 %
Steuergegenstand: inländisches Grundvermögen bzw. Betriebsgrundstücke

Ansprechpartner Stadt Mindelheim:
Herr Christian Häfele
Tel. 08261-9915-316
 

Hundesteuer

Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer

Die Hundesteuer für das aktuelle Kalenderjahr beträgt aktuell

für den ersten Hund  45,00 Euro
für den zweiten Hund  65,00 Euro
für jeden weiteren Hund  95,00 Euro
für jeden Kampfhund450,00 Euro
Die ermäßigte Hundesteuer beträgt  22,50 Euro

 

Hundehalter, die bei der Stadtkasse Mindelheim keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden darauf hingewiesen, den Steuerbetrag zum Fälligkeitstermin am

15. Februar jeden Kalenderjahres an die Stadtkasse Mindelheim zu überweisen.

Gleichzeitig wird auf die Anzeigepflichten gem. § 10 der Hundesteuersatzung der Stadt Mindelheim hingewiesen, z.B.

  • Anmeldung eines jeden über vier Monate alten Hundes innerhalb eines Monats,
  • Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung oder Steuerbefreiung
    sowie
  • Gründe für eine Abmeldung des Hundes innerhalb eines Monats.

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt Mindelheim eine Hundesteuermarke aus.

Ansprechpartner Stadt Mindelheim:
Frau Kerstin Hegen
Tel. 08261-9915-313

Jahrmärkte und Wochenmarkt

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Frühjahrs- und Herbstmarkt

Jedes Jahr am Weißen Sonntag (Wochenende nach Ostern) sowie am dritten September-Wochenende und dem jeweils folgenden Montag finden in Mindelheim der traditionelle Frühjahrs- bzw. Herbstmarkt statt.

Diese seit über 500 Jahren belegten Märkte stellen einen Anziehungspunkt für Jung und Alt dar. Fast 200 Händler zeigen die ausgefallensten Waren an ihren Ständen. Der Markt wird von einem Rummelplatz mit diversen Fahrgeschäften begleitet.

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Wochenmarkt

Seit vielen Jahren ist der Wochenmarkt das Nahversorgungszentrum im Herzen der Mindelheimer Innenstadt.

Die Qualität, Frische und Vielfalt der angebotenen Waren, die Ursprünglichkeit des Marktes, seine Farbenpracht und seine gemütliche und beschauliche Atmosphäre machen den Reiz des Wochenmarktes aus.

 

Der Wochenmarkt in Mindelheim findet jeden Samstag von 07.00 bis 13.00 Uhr und jeden Dienstag von 08.00 bis 13.30 Uhr statt.

 

Sie finden Waren aus den folgenden Bereichen:

  • Fleisch- und Wurstwaren
  • Fisch, Wild Geflügel und Eier
  • Internationale Spezialitäten, Käse, Milchprodukte sowie Gewürze und Kräuter
  • Back- und Konditoreiwaren, selbst produzierte Nudeln
  • Gemüse, Obst, Pflanzen, Blumen

Ansprechpartner für Märkte in Mindelheim:
Herr KilianSchmid
Tel. 08261-9915-120

Ordnungsamt: Heckenschneiden, Schneeräumen u.a.

Heckenschneiden

Wenn Hecken und Sträucher, Bäume und Pflanzen mit Laub und Ästen in den Gehwegbereich ragen, Verkehrsschilder verdecken oder zu Behinderungen für Fußgänger wie auch Radfahrer werden, ist Abhilfe geboten und der Rückschnitt angesagt. Dies bedeutet, dass Bäume und Sträucher bis zur lichten Höhe von 4,5 Metern über Fahrbahnen und 2,20 Meter über Gehwegen gestutzt, Hecken und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen.

Es sind auch solche Äste und Zweige zu beseitigen, die den Lichtschein der Straßenbeleuchtung beeinträchtigen. Behinderungen gibt es oftmals für Rettungsfahrzeuge, sowie die regelmäßige Müllabfuhr.

Außerdem ist das Unkraut am Straßenrand und in Straßenrinnen zu entfernen. Wildwuchernde Pflanzen ranken bisweilen oft am Straßenrand entlang, sind nicht nur unschön, sondern zerstören oft die Teerdecken. Der Rückschnitt hat somit nicht nur optische Gründe: eine Verordnung über entsprechende Arbeiten zur Reinigung von Gehwegen und Straßen in der Stadt Mindelheim liefert eine rechtliche Grundlage über diese Verpflichtungen.

Hinzu kommt die privatrechtliche Pflicht zur Verkehrssicherung im und am eigenen Grundstück.

Schneeräumen

Alle Anlieger (Vorder- wie auch Hinterlieger) sind verpflichtet, von Grundstücken im Stadtgebiet und in den Stadtteilen, in der Winterzeit entlang ihrer Grundstücke (bebaut oder unbebaut) der Räum- und Streupflicht nachzukommen.

Ob die Mieter von Wohnungen und Häusern zum Schneeräumen verpflichtet sind, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Mietverträgen.

Wenn keine Gehwege vorhanden sind, sind die Anlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Straßenflächen, dies gilt auch in Stichstraßen,  in einer Breite von wenigstens einem Meter von Schnee freizuhalten und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Befindet sich zwischen Grundstück und Fahrbahn nur ein Grünstreifen, ist die Gehbahn an der Fahrbahnseite anzulegen.

Auch die Freihaltung von Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächten ist wichtig, um die Abführung des Schmelzwassers zu gewährleisten und weitere Vereisungen zu verhindern.

Wegen der möglichen Schädigung von Tieren, Pflanzen und Gewässern bitten wir alle Bürger, auf die Verwendung von Streusalz zu verzichten. Besser sind abstumpfende Streumaterialien wie Splitt oder Sand.

Die Räum- und Streupflicht (Sicherungspflicht) beginnt an Werktagen ab 07.00 Uhr früh und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr. Bei fortdauerndem Schneefall sowie Entstehung von Glätte müssen die Sicherungsmaßnahmen bis 20.00 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Bitte beachten Sie, dass eine mangelnde Schneeräumung oder ungenügendes Streuen erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich zieht, sollte ein Passant durch einen Sturz verletzt oder anderweitig geschädigt werden.

Hinzu kommt, dass auch die Verordnung eine Geldbuße bis zu 500 Euro für den Fall vorsieht, dass ein Anlieger die Gehbahnen nicht oder nicht rechtszeitig sichert. Andererseits hat der Anlieger bei rechtzeitigem Räumen und Streuen seine öffentlich-rechtliche Sicherungspflicht erfüllt.

Streusplitt kann in kleinen, haushaltsüblichen Mengen im Bauhof der Stadt Mindelheim abgeholt werden. Im gesamten Stadtgebiet werden auch wieder Behältern aufgestellt, aus denen in kleinen Mengen Kies für private Streuzwecke entnommen werden kann.

Beim Schneeräumen bedenken Sie bitte, dass auch Ihre Nachbarn unter Umständen Probleme mit der Ablagerung des Schnees haben. Die Schneefracht ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern, auch wenn dies in manchen Fällen nur schwer möglich ist.

Bitte unterstützen Sie unseren Bauhof bei der meist recht harten Aufgabe Straßen und Wege sicher und begehbar zu halten.

Hundekot

Bitte vermeiden Sie Verunreinigungen durch Hundekot auf Grünanlagen und Spielplätzen.

Denken Sie daran, dass auf den Grünflächen Kinder spielen und die Flächen von den Mitarbeitern des Bauhofes gepflegt werden müssen. Die Gefahr der Übertragung von Krankheiten ist nicht zu übersehen. Zusätzlich ist es verständlicherweise nicht angenehm, wenn durch die eingesetzten Maschinen die Hinterlassenschaften der Tiere verteilt werden.

Seit November 2004 verfügt die Stadt Mindelheim über eine Grünanlagensatzung. Seit diesem Zeitpunkt können auch Verunreinigungen auf Grünanlagen verfolgt werden. Grünanlagen sind die Flächen der Stadt, welche von dieser gepflegt und unterhalten werden. In diesen sind Hunde auch an der Leine zu führen. Verunreinigungen in den Grünanlagen, wie auf den öffentlichen Verkehrswegen, sind sofort zu entfernen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro geahndet werden.

Bei der Touristinformation im Eingangsbereich des Rathauses gibt es kostenlos Hundekotbeutel. Bitte unterstützen Sie uns in unserem Bemühen um eine saubere Stadt.

Probleme an der Gartengrenze

Oftmals wird das Ordnungsamt mit Fragen zu strittigen Punkten zwischen Grundstückseigentümern konfrontiert. Die Aussagen zu privatrechtlichen Fragen sind aber sehr schwer zu beantworten, da es zu diesen Themen sehr viel Rechtsprechung gibt. Kompetente Ansprechpartner sind hier Rechtsanwälte, welche sich auf das Privatrecht spezialisiert haben.

Einen groben Überblick bietet aber auch die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Rund um die Gartengrenze“.

ordnungsamt@mindelheim.de

Parken in Mindelheim

Anwohner-Parkgebiete

In der Innenstadt (Altstadt) von Mindelheim gibt es insgesamt drei Anwohner-Parkgebiete, zudem Anwohner-Parkgebiet östlich alten Landwirtschaftsschule (Post).

Allgemeine Infos

Durch Anwohner-Parkgebiet wird Bewohnern und Bewohnerinnen im Altstadtbereich von Mindelheim die Parkplatzsuche erleichtert. Sie können ihr Fahrzeug mit einem entsprechenden Ausweis auf den meisten der in diesen Parkgebieten vorhandenen Stellplätzen "rund um die Uhr" abstellen. Sofern in den Parkbereichen eine nur geringe Nachfrage nach Anwohner-Parkplätzen besteht, können ausnahmsweise auch Gewerbetreibende zugelassen werden.

Was bedeutet "Anwohnerparken" für Bewohner?

Die in den Anwohner-Parkgebieten eingerichteten öffentlichen Parkplätze sollen vorrangig den Anwohnern zur Verfügung stehen. Der Parkausweis ermöglicht das kostenlose Parken auf den Parkplätzen, die entsprechend gekennzeichnet sind. Dadurch besteht jedoch kein Anspruch auf die Reservierung eines bestimmten Parkplatzes.

Den Parkausweis können Sie beantragen, wenn Sie mit Erst- oder Nebenwohnsitz in einer der Straßen gemeldet sind, in denen das Anwohner-Parken eingerichtet wird und selbst über keinen privaten Stellplatz verfügen.

Sollten Sie mehrere Wohnsitze im Stadtgebiet haben, können Sie nur für ein Anwohner-Parkgebiet einen Ausweis beantragen.

Und für andere Parkplatzsuchende?

Wenn Sie keinen Anwohner-Parkausweis haben, stehen Ihnen viele andere, entsprechend gekennzeichneten Stellplätze zur Verfügung: Tagsüber unter Nutzung der Parkscheibe oder gegen ein geringes Entgelt. Von 18.00 bis 08.00 bzw. 09.00 parken Sie dann im gesamten Stadtgebiet kostenfrei. Dies gilt auch am Wochenende von Samstag 14.00 Uhr bis Montagmorgen 08.00 bzw. 09.00 Uhr (abhängig vom jeweiligen Parkplatz).

Wo befinden sich Anwohner-Parkbereiche?

Parkbereich A
für Anwohner der Pfarr-, Hauber-, Dreer-, Kleinhanns- und Lautenstraße sowie östliche Hungerbach- und Kirchgasse

  • Hauberstraße = 11 Anwohner-Parkplätze
  • Kleinhannsstraße = 9 Anwohner-Parkplätze
  • Lautenstraße = 3 Anwohner-Parkplätze

Insgesamt: 23 Parkplätze

Parkbereich B  
für Anwohner der Fuggerstraße sowie westliche Hohenschlitz-, Mühl-, Mindel- und Kappenzipfelgasse

  • Fuggerstraße = 4 Anwohner-Parkplätze und 12 Parkscheibenplätze
  • Mindelgasse = 7 Anwohner-Parkplätze und 3 Parkscheibenplätze
  • Hohenschlitzgasse = 3 Anwohner-Parkplätze

Insgesamt: 14 Anwohner-Parkplätze und 15 Parkscheibenplätze

Parkbereich C
östlich des Gebäudes Landsberger Str. 5 (Alte Landwirtschaftsschule, heutige Post)

21 gemischt genutzte Parkplätze (Anwohner unbeschränkt, Andere: werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr mit Parkscheibe 30 Min.)

Parkbereich D
für Anwohner der westlichen Hungerbach-, Hechel- und Kirchgasse

  • Hungerbachgasse = 1 Anwohner-Parkplatz, 1 Arztparkplatz, 8 Anwohner-Parkplätze zusätzlich Parkscheinplätze
  • Hechelgasse = 2 Anwohner-Parkplätze und 8 Anwohner-Parkplätze

Insgesamt = 19 Anwohner-Parkplätze davon 8 auch Parkscheinplätze

Behindertenparkplätze:

Innenstadt

  • Forum am Theaterplatz (nördlich und östlich): je 2
  • Frundsbergstraße P2  (gegenüber Stern): 1
  • Georgenstraße P3: 1
  • Marienplatz: 2
  • Obere Maximilianstraße (Einmündung Dreerstr.): 1
  • Pfarrstraße (Drogeriemarkt Müller): 1
  • Untere Maximilianstraße (Optik Pfeifer): 1
  • Einlasstor: 2

Außerhalb der Altstadt

  • Bad Wörishofer Straße (Kreisklinik): 3
  • Bad Wörishofer Straße (Landratsamt): 2
  • Bahnhof : 1
  • Brennerstraße (Hallenbad): 1
  • Tiergartenstraße (Freibad): 2
  • Zentrumsnahes Parken in Mindelheim

Für unsere Gäste und Bürger stehen in und um die Altstadt diverse Parkflächen kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung. Die Preise können Sie dem, unten im Anhang gezeigten, Flyer entnehmen, welcher auch in Papierform an unserer Tourismusinformation erhältlich ist.

Unser Parkleitsystem finden Sie an jeder Einfallstraße unserer schönen Stadt: Es führt Sie sicher in die Stadtmitte und zu den Parkmöglichkeiten am Altstadtring. Von diesen Parkplätzen, erreichen Sie die Innenstadt innerhalb von 2 bis 5 Minuten.

ordnungsamt@mindelheim.de

Rentenberatungsstelle der Stadt Mindelheim

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Die Rentenberatungsstelle der Stadt Mindelheim berät Sie zum Thema Rente gerne und versucht, Ihnen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung weiterzuhelfen.

Ansprechpartnerin:
Frau Elisabeth Hegen
Tel. 08261-9915-463

Seniorenbüro der Stadt Mindelheim

Das Seniorenbüro ist eine kommunale Einrichtung und Anlaufstelle der Stadt Mindelheim, bei der Informationen und Beratungen für ältere Menschen, sowie deren Angehörige und Pflegende zu allen Fragen rund um das Thema „Älter werden“ angeboten werden. Das Seniorenbüro fördert und erweitert die Möglichkeiten zur aktiven Lebensgestaltung und gesellschaftlichen Teilhabe von älteren Menschen und fördert das bürgerschaftliche Engagement.

Seniorenbüro der Stadt Mindelheim
Beratungsstelle für ältere Menschen,
Angehörige und Pflegende

Rathaus Mindelheim, 2. Stock
Maximilianstrasse 26
87719 Mindelheim

Tel. 08261-9915-462
Mail: seniorenbuero@mindelheim.de

Sprechzeiten:
Donnerstag von 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr

Ansprechpartnerin:
Frau Maria Brosch

Standesamt Mindelheim

  • Beurkundung von Geburten
  • Beurkundung von Sterbefällen
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden)
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Namensänderung
  • Kirchenaustritt
  • Stammbücher
  • Eheschließungen

Wichtiger Hinweis:
Im Internet sind Webseiten mit den Bezeichnungen wie "antrag24.de, standesamt.com oder standesamt.online" zu finden. Dies sind jedoch keine offiziellen, behördlichen Webseiten der deutschen Standesämter sondern kommerzielle Seiten, bei denen zusätzliche Kosten anfallen!

Das Standesamt Mindelheim erhebt grundsätzlich nur Gebühren für die Urkundenerstellung. Bitte benutzen Sie für Urkundenbestellung unser sicheres Kontaktformular.

Trauungstermine
Trauungen sind während der allgemein üblichen Öffnungszeiten des Rathauses im Sitzungssaal (2. Stock) möglich. 

Als besonderen Service bietet das Standesamt Mindelheim auch Trauungen an den Trausamstagen (jeweils 9.00 bis 14.00 Uhr) im Sitzungssaal des Rathauses (2. Stock) an. 

Die Termine werden im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung vereinbart.

Trauungen im Silvestersaal
Eine Nutzung des Silvestersaals für Trauungen an den Trausamstagen ist voraussichtlich bis Ende des Jahres 2024 nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Personenzahl im Silvestersaal auf 96 Personen neben dem Standesbeamten und dem Brautpaar beschränkt ist. Auch mögliche Dolmetscher, Trauzeugen, Fotografen und Musiker müssen berücksichtigt werden.

Standesamt Mindelheim
Tel. 08261-9915-140
Mail: standesamt@mindelheim.de

Ansprechpartner:
Frau Albrecht
Frau Kiechle
Frau Jakob
Herr Redemann