Heckenschneiden
Wenn Hecken und Sträucher, Bäume und Pflanzen mit Laub und Ästen in den Gehwegbereich ragen, Verkehrsschilder verdecken oder zu Behinderungen für Fußgänger wie auch Radfahrer werden, ist Abhilfe geboten und der Rückschnitt angesagt. Dies bedeutet, dass Bäume und Sträucher bis zur lichten Höhe von 4,5 Metern über Fahrbahnen und 2,20 Meter über Gehwegen gestutzt, Hecken und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen.
Es sind auch solche Äste und Zweige zu beseitigen, die den Lichtschein der Straßenbeleuchtung beeinträchtigen. Behinderungen gibt es oftmals für Rettungsfahrzeuge, sowie die regelmäßige Müllabfuhr.
Außerdem ist das Unkraut am Straßenrand und in Straßenrinnen zu entfernen. Wildwuchernde Pflanzen ranken bisweilen oft am Straßenrand entlang, sind nicht nur unschön, sondern zerstören oft die Teerdecken. Der Rückschnitt hat somit nicht nur optische Gründe: eine Verordnung über entsprechende Arbeiten zur Reinigung von Gehwegen und Straßen in der Stadt Mindelheim liefert eine rechtliche Grundlage über diese Verpflichtungen.
Hinzu kommt die privatrechtliche Pflicht zur Verkehrssicherung im und am eigenen Grundstück.
Schneeräumen
Alle Anlieger (Vorder- wie auch Hinterlieger) sind verpflichtet, von Grundstücken im Stadtgebiet und in den Stadtteilen, in der Winterzeit entlang ihrer Grundstücke (bebaut oder unbebaut) der Räum- und Streupflicht nachzukommen.
Ob die Mieter von Wohnungen und Häusern zum Schneeräumen verpflichtet sind, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Mietverträgen.
Wenn keine Gehwege vorhanden sind, sind die Anlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Straßenflächen, dies gilt auch in Stichstraßen, in einer Breite von wenigstens einem Meter von Schnee freizuhalten und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Befindet sich zwischen Grundstück und Fahrbahn nur ein Grünstreifen, ist die Gehbahn an der Fahrbahnseite anzulegen.
Auch die Freihaltung von Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächten ist wichtig, um die Abführung des Schmelzwassers zu gewährleisten und weitere Vereisungen zu verhindern.
Wegen der möglichen Schädigung von Tieren, Pflanzen und Gewässern bitten wir alle Bürger, auf die Verwendung von Streusalz zu verzichten. Besser sind abstumpfende Streumaterialien wie Splitt oder Sand.
Die Räum- und Streupflicht (Sicherungspflicht) beginnt an Werktagen ab 07.00 Uhr früh und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr. Bei fortdauerndem Schneefall sowie Entstehung von Glätte müssen die Sicherungsmaßnahmen bis 20.00 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass eine mangelnde Schneeräumung oder ungenügendes Streuen erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich zieht, sollte ein Passant durch einen Sturz verletzt oder anderweitig geschädigt werden.
Hinzu kommt, dass auch die Verordnung eine Geldbuße bis zu 500 Euro für den Fall vorsieht, dass ein Anlieger die Gehbahnen nicht oder nicht rechtszeitig sichert. Andererseits hat der Anlieger bei rechtzeitigem Räumen und Streuen seine öffentlich-rechtliche Sicherungspflicht erfüllt.
Streusplitt kann in kleinen, haushaltsüblichen Mengen im Bauhof der Stadt Mindelheim abgeholt werden. Im gesamten Stadtgebiet werden auch wieder Behältern aufgestellt, aus denen in kleinen Mengen Kies für private Streuzwecke entnommen werden kann.
Beim Schneeräumen bedenken Sie bitte, dass auch Ihre Nachbarn unter Umständen Probleme mit der Ablagerung des Schnees haben. Die Schneefracht ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern, auch wenn dies in manchen Fällen nur schwer möglich ist.
Bitte unterstützen Sie unseren Bauhof bei der meist recht harten Aufgabe Straßen und Wege sicher und begehbar zu halten.
Hundekot
Bitte vermeiden Sie Verunreinigungen durch Hundekot auf Grünanlagen und Spielplätzen.
Denken Sie daran, dass auf den Grünflächen Kinder spielen und die Flächen von den Mitarbeitern des Bauhofes gepflegt werden müssen. Die Gefahr der Übertragung von Krankheiten ist nicht zu übersehen. Zusätzlich ist es verständlicherweise nicht angenehm, wenn durch die eingesetzten Maschinen die Hinterlassenschaften der Tiere verteilt werden.
Seit November 2004 verfügt die Stadt Mindelheim über eine Grünanlagensatzung. Seit diesem Zeitpunkt können auch Verunreinigungen auf Grünanlagen verfolgt werden. Grünanlagen sind die Flächen der Stadt, welche von dieser gepflegt und unterhalten werden. In diesen sind Hunde auch an der Leine zu führen. Verunreinigungen in den Grünanlagen, wie auf den öffentlichen Verkehrswegen, sind sofort zu entfernen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro geahndet werden.
In der Touristinfo (im Eingangsbereich des Rathauses) gibt es kostenlos Hundekotbeutel. Bitte unterstützen Sie uns in unserem Bemühen um eine saubere Stadt.
Probleme an der Gartengrenze
Oftmals wird das Ordnungsamt mit Fragen zu strittigen Punkten zwischen Grundstückseigentümern konfrontiert. Die Aussagen zu privatrechtlichen Fragen sind aber sehr schwer zu beantworten, da es zu diesen Themen sehr viel Rechtsprechung gibt. Kompetente Ansprechpartner sind hier Rechtsanwälte, welche sich auf das Privatrecht spezialisiert haben.
Einen groben Überblick bietet aber auch die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Rund um die Gartengrenze“. Diese Broschüre kann hier >> als PDF-Datei heruntergeladen werden.