Grundsätzlich ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei allen Änderungen an und in einem Baudenkmal erforderlich, auch wenn diese baugenehmigungsfrei sind. Also beispielsweise wenn Sie vorhaben,das Dach neu zu decken, die Fassade zu sanieren, die Fenster auswechseln oder die Innenwände zu versetzen.
Ob Ihr Haus ein Baudenkmal ist, können Sie aus der Denkmalliste ersehen (Informationen im Stadtbauamt Mindelheim oder im Bauamt des Landratsamtes Unterallgäu).
Für alle anderen Gebäude wird eine denkmalpflegerische Erlaubnis nur gefordert, wenn sich die geplante Änderung an Ihrem Gebäude auf das Erscheinungsbild des Ensembles der historischen Altstadt Mindelheims auswirkt. Beispielsweise bei einer Sanierung der Fassaden mit Auswechslung der Fenster, neuer Farbanstrich usw.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der Stadt Mindelheim. Der Antrag ist über das Stadtbauamt Mindelheim einzureichen.