Der Freistaat Bayern stellt im Rahmen seiner Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzten (Bayerische Breitbandrichtlinie – BbR) den bayerischen Städten und Gemeinden Finanzmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Zielsetzung des Förderprogramms ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s im Download. Die Stadt Mindelheim hat hierfür Erschließungsgebiete auszuweisen, welche von den Ausbaumaßnahmen profitieren sollen. Bei der Ausweisung entsprechender Gebiete ist darauf zu achten, dass in diesen Bereichen noch keine hochbitratige Breitbandversorgung besteht und auch die nächsten (drei) Jahre mit keiner eigenwirtschaftlichen Erschließung eines Investors zu rechnen ist.
Durch den angestrebten Ausbau muss von Seiten des Telekommunikationsanbieters eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung (mind. Verdoppelung der Up- und Downloadraten) gewährleistet sein; in jedem Fall sind im kompletten Erschießungsgebiet Geschwindigkeiten von mind. 30 Mbit/s zu garantieren.
Gegenstand der Förderung sind in diesem Zusammenhang die Ausgaben der Stadt in Form von Zuschüssen an private oder kommunale Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetzte zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in deren Breitbandinfrastruktur. Das staatliche Fördervolumen beträgt für die Stadt Mindelheim hierbei 60 % des kommunalen Zuschusses max. 670.000 Euro.
Bis zum Start der Ausbaumaßnahmen sind entsprechend der Breitbandförderrichtlinie einige Verfahrensschritte zu durchlaufen. Diese gliedern sich wie folgt:
- Grundlagenermittlung (Vorgespräche, Zieldefinition, Bestandsaufnahme der Versorgungs-Ist-Situation)
- Markterkundung Teil 1 (Definition eines vorläufigen Erschließungsgebiets)
- Markterkundung Teil 2 (Bestands- und Ausbauabfrage der Netzbetreiber, Veröffentlichung des Ausschreibungstextes)
- Markterkundung Teil 3 (Wertung der Angebote, Bekanntmachung des Ergebnisses der Markterkundung)
- Auswahlverfahren Teil 1 (Definition der Erschließungsgebiete)
- Auswahlverfahren Teil 2 (Veröffentlichung des Ausschreibungstextes)
- Auswahlverfahren Teil 3 (Wertung der Angebote, Bekanntmachung des Ergebnisses des Auswahlverfahrens)
- Entscheidung über die Umsetzung des Breitbandausbaus (è Stadtratsbeschluss)
- Förderantrag (Stellung des Förderantrags bei der Regierung von Schwaben)
- Kooperationsvertrag (Einreichung des Vertragsentwurfs bei der Bundesnetzagentur, Vertragsabschuss)
- Fördersteckbrief (Veröffentlichung von Eckdaten des Ausbaus und der Förderung)
- Breitbandausbau (bauliche Ausführung)
- Inbetriebnahme und Dokumentation der neuen Breitbandinfrastruktur (Anschluss ans Netz, Projektbeschreibung)