Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Baugenehmigung stets erforderlich wird, wenn Sie grundlegend in die Bausubstanz eingreifen und tragende oder aussteifende Bauteile (Wände, Decken) verändern (siehe Art. 55, 57 und 58 der Bayerischen Bauordnung) oder eine Nutzungsänderung vornehmen. Beispielsweise: Die Umwandlung einer Wohnung in Gewerberäume oder umgekehrt.
Die Baugenehmigung erteilt das Landratsamt Unterallgäu im Einvernehmen mit der Stadt Mindelheim. Der Antrag ist über das Stadtbauamt Mindelheim einzureichen.