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Informationen zu Google Street View |
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 Widerspruchsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
Das Datenschutzrecht verbietet die Veröffentlichung von Bildern, auf denen individualisierbare Merkmale wie Gesichter oder Kfz-Kennzeichen zu erkennen sind. Google hat sich daher schon im Jahr 2009 gegenüber den zuständigen Datenschutzbehörden verpflichtet, solche Merkmale vor der Veröffentlichung des Bildmaterials unkenntlich zu machen - auch ohne dass hierfür ein Widerspruch der Betroffenen erforderlich ist. |
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