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Informationen zu Google Street View |
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 Widerspruchsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
Das Datenschutzrecht verbietet die Veröffentlichung von Bildern, auf denen individualisierbare Merkmale wie Gesichter oder Kfz-Kennzeichen zu erkennen sind. Google hat sich daher schon im Jahr 2009 gegenüber den zuständigen Datenschutzbehörden verpflichtet, solche Merkmale vor der Veröffentlichung des Bildmaterials unkenntlich zu machen - auch ohne dass hierfür ein Widerspruch der Betroffenen erforderlich ist.
Bürgerinnen und Bürger können - unabhängig von der Selbstverpflichtung von Google - der Aufnahme ihrer Häuser und Fahrzeuge widersprechen. Google ist in diesen Fällen verpflichtet, das Bildmaterial vollständig aus „Street View“ zu entfernen.
Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Weitere Informationen: Verbraucherinformationssystem Bayern >>>
Zum Download:
Muster-Widerspruchsschreiben als PDF-Dokument (11.81 KB)
Muster-Widerspruchsschreiben als Word-Dokument (26.00 KB)
Das Muster-Widerspruchsschreiben kann auch als Vorlage im Rathaus-Empfang zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. |