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Bekanntmachung Stadt Mindelheim - Einwohnermeldeamt |
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 Wichtiger Hinweis zur Erteilung von Auskünften über Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Mindelheim aus dem Melderegister
Das Einwohnermeldeamt kann „einfache Melderegister-auskünfte" (das sind Auskünfte, die sich auf Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften beschränken) an Privatpersonen und Privatunternehmen auch durch automatisierten Abruf über das Internet erteilen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist Art. 31 Abs. 3 Bayer. Meldegesetz. |
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